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Zum Thema BVG- Onlinedurchsuchung - Heute verkündet das BVG das Urteil zur Onlinedurchsuchung von Computern.Auf Phönix um 10.00 Uhr live mitzuerleben... im Bereich Off Topic
Autor Thema:

BVG- Onlinedurchsuchung

 (Antworten: 14, Gelesen 4120 mal)

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BVG- Onlinedurchsuchung
« am: 27. Februar 2008, 07:36:20 »
Heute verkündet das BVG das Urteil zur Onlinedurchsuchung von Computern.

Auf Phönix um 10.00 Uhr live mitzuerleben
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Blacky

  • Gast
« Antwort #1 am: 27. Februar 2008, 07:43:56 »
Hoffentlich denke ich da nachher dran

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« Antwort #2 am: 27. Februar 2008, 07:51:39 »
Man hört, das BVerfG wird die Onlinedurchsuchung halten, aber mit hohen Auflagen...

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« Antwort #3 am: 27. Februar 2008, 10:09:45 »
Das BVG hat die Onlinedurchsuchungen in der Form der NRW Landesregierung wie sie jetzt vorliegt für verfassungswidrig erklärt

Blacky

  • Gast
« Antwort #4 am: 27. Februar 2008, 10:12:32 »
ich habe nicht alles mitbekommen da ich jetzt erst eingeschaltet habe :-\

  • Moderator
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Re: BVG- Onlinedurchsuchung
« Antwort #5 am: 27. Februar 2008, 10:13:38 »
Der Bundestrojaner ist verwassungswiedrig und darf nicht so wie er jetzt geplant ist eingesetzt werden

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« Antwort #6 am: 27. Februar 2008, 10:14:38 »
Hallo
Mel

Die Onlinedurchsung von privaten PCs wurde gekippt

Blacky

  • Gast
« Antwort #7 am: 27. Februar 2008, 10:18:27 »
das habe ich mittlerweile auch mitbekommen.

danke.

Aber der stottert sich da was zurecht.

So ganz kann ich dem nicht folgen

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« Antwort #8 am: 27. Februar 2008, 10:20:00 »
dafür hast uns wir

st st st sto stott stootern nich

schwerz will hier keinen diskriminerien..

Die Krankheit ist schlimm genug.. habe einige Freunde die stottern....

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« Antwort #9 am: 27. Februar 2008, 10:57:37 »
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Gesetztentwurf hinfällig für Privte PC?
Ein rückschlag für unseren Scheuble wah  :stinker

Blacky

  • Gast
Re: BVG- Onlinedurchsuchung
« Antwort #10 am: 27. Februar 2008, 11:05:14 »
Ja So habe ich es auch Verstanden

  • Moderator
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« Antwort #11 am: 27. Februar 2008, 11:06:17 »
jepp im ersten Aufsatz aber die werden bestimmt noch nachbessern.

habe das Urteil noch nicht gelesen was für Empfehlungen das BGH ausgesprochen hat

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  • König der Herzen
« Antwort #12 am: 27. Februar 2008, 11:52:24 »
Zitat
habe das Urteil noch nicht gelesen
Hier gibt es das vollständige Urteil schon zu lesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
und hier eine ausführliche Presseerklärung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Das BVerfG hat aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" abgeleitet. Gesetzliche Eingriffe können jedoch sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein. Hierbei sei allerdings der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Danach sei dies verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Außerdem sei die Wahrung dieses Grundrechts durch eine Verfahrensgestaltung sicherzustellen, die eine vorangehende richterliche Anordnung vorsieht.

Diesen Anforderungen genüge das Nordrheinwestfälische Gesetz nicht. Dort sei ein Eingriff in dieses (neue) Grundrecht bereits dann vorgesehen gewesen, wenn nur "Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" bestehen. Auch die richterliche Anordnung sei dort nicht vorgesehen. Deshalb sei das Gesetz verfassungswidrig und nichtig.

Schäuble will das Urteil jetzt sofort für sein geplantes Gesetz umsetzen (also an seinem Vorhaben festhalten).
http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung32.html
« Letzte Änderung: 27. Februar 2008, 11:58:38 von Jean Paul »

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« Antwort #13 am: 27. Februar 2008, 12:01:42 »
Habe es eben mal auf T-Online alles überflogen...
Also mit richterlicher Anordnung und bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben - nur wie soll die aussehen??? Das ist für mich wieder etwas schwammig...
Ist das schon der kleine Klaus, der den Stefan im Forum sagt, dass er ihm morgen auf dem Schulhof ans Leder will???
Über all wo es schon kalr genug ist, dass sie Terroristen sind da ist doch, davon gehe ich mal auch und will ich auch schwer hoffen, das BKA und der BND schon dran - oder habe ich eienen Denkfehler  :grübel

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« Antwort #14 am: 27. Februar 2008, 12:11:01 »
Selbst wenn der Bundestrojaner auch mal in abgespeckter Form kommen sollte versicherte Kaspersky Labs das das keine Auswirkungen auf Antiviren Softwarehersteller haben wird da der Bundestrojaner wie jede anderen Spy und Malware auch.

2008 februar stadt bvg go-windows onlinedurchsung yms 59026428