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Zum Thema Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten! - Hi, uns wurde heute erzählt im leistungskurs, dass man Brücken durch springen zum schwingen bringen kann. Dass hamwa dann erstmal prombt zu 10. aus probiert und... im Bereich Off Topic
Autor Thema:

Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!

 (Antworten: 12, Gelesen 10343 mal)

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Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!
« am: 07. Mai 2007, 17:52:01 »
Hi, uns wurde heute erzählt im leistungskurs, dass man Brücken durch springen zum schwingen bringen kann. Dass hamwa dann erstmal prombt zu 10. aus probiert und es ging richtig ab! nach 10min haben wir aber aufgehört, weil wir angst vor den bullen haben.
Da ich mir kein Account im rechtsforum machen wollte, frage ich euch nun, ob es gesetzlich verboten ist, auf brücken rumzuspringen?? :]

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« Antwort #1 am: 07. Mai 2007, 17:55:52 »
ich glaube lorhinger ist rechtsverdreher, oder so ähnlich. der wird die frage sicherlich beantworten können

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« Antwort #2 am: 07. Mai 2007, 18:25:13 »
§ 305 StGB Zerstörung von Bauwerken

(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz 
oder   teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Unter Umständen könnte auch noch § 125 StGB Landfriedensbruch dazukommen.
« Letzte Änderung: 07. Mai 2007, 18:27:14 von ossinator »

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« Antwort #3 am: 07. Mai 2007, 21:30:24 »
zum Glück ist im Bezug auf
Zitat
Unter Umständen könnte auch noch § 125 StGB Landfriedensbruch  dazukommen.
die brück öffentlich, aber trozdem danke!

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« Antwort #4 am: 07. Mai 2007, 21:51:27 »
Also wir durften beim Bund aus diesem Grund nicht im Gleichschritt über eine Brücke gehen , allerdings waren wir auch 150 Mann .

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Re: Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!
« Antwort #5 am: 07. Mai 2007, 23:08:37 »
was natürlich vollkommen quatsch ist. in deutschland gibts die meisten normen & prüfungen. ich denke nicht, das man dadurch ne brücke zu einsturz bekommt. in asien, afrika etc könnte ich mir das schon eher vorstellen.
aber man muss ja nicht riskieren, 5 jahre in den bau zu gehen ;)
die jugend von heute kommt aber auch auf komische ideen :D
:kaffee

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« Antwort #6 am: 07. Mai 2007, 23:20:25 »
was natürlich vollkommen quatsch ist. in deutschland gibts die meisten normen & prüfungen. ich denke nicht, das man dadurch ne brücke zu einsturz bekommt.

Jetzt bräuchten wir einen Statiker. Mal angenommen: man nehme eine BAB-Brücke, ca. 500m lang, 2x 3 Fahrspuren (ca. 25m breit). Macht 12500qm. Pro qm 4 Personen á 75 kg (=3750000kg). Diese 50000 Menschen hüpfen zur gleichen Zeit 20cm in die Höhe und das machen sie 5 min lang. Ich weiß nicht, ob die Brücke dann nicht an ihre Grenzen stößt.

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« Antwort #7 am: 07. Mai 2007, 23:27:24 »
das 50.000 menschen, mit selben gewicht,  gleichzeitig, genau 20cm in die höhe springen, ist sehr unwahrscheinlich ;)


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« Antwort #8 am: 07. Mai 2007, 23:36:18 »
Ach so? Hhm, ich dachte das passiert täglich.  :grübel
War auch nur so eine  :idee

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« Antwort #9 am: 10. Mai 2007, 20:09:13 »
unsere Brücke ist so 50m lang, 2 Fahrspuren +4m Gehweg. sie liegt auf solchen rollbaren dingern an den Enden. Die kann man zu 5. auf einer seite gut zum schwingen bringen. an einem ende is ne ampel, da gehen die stoßdämpfer der autos so 3-5cm hoch und runter^^

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  • Hää , Error ???
Re: Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!
« Antwort #10 am: 11. Mai 2007, 01:04:40 »

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  • :-/\>Two FACE</\-:
« Antwort #11 am: 12. Mai 2007, 08:19:24 »
Mal lesen : http://www.swr3.de/fun/alltagsfragen/question.php?fid=166&mode=q

wir bei uns haben noch 2 alte holzbrücken ^^ die kann man auch gut zu 3 in schwingung setzen^^ aber machbar ist das sicherlich. aber FINGER WEG !

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« Antwort #12 am: 13. Mai 2007, 00:24:24 »
die bei uns is ja nicht so alt, die is zu 80% aus sthal und die deutschen brücken sind sicher noch Qualitätsviecher bei den DIN und den EU-Normen!

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