Bei mir steht auf dem Führerschein BE C1E MSL
Wir habe gestern überlegt ob ich noch bis 7,5 Tonnen fahren darf oder nicht. Also ob bei mir auch nur noch die 3,5 t gelten.
Der Führerschein ist am 19.01.99 ausgestellt worden.
also 19 Tage nachdem der EU Führerschein in Kraft getreten ist.
Ich hatte das hier gefunden
Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen. Der 3-er Führerschein konnte bis Ende 1998 (mit Ausnahmen bis Mitte 1999) erworben werden. Ab 1999 gilt EU-weit ein neues Führerscheinrecht, das durch die Einführung von A-, B-, C- und D-Klassen teils einfacher, durch die Einführung zusätzlicher Anhängerklassen (E) jedoch komplizierter wurde.
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.
Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
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Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
http://www.schaffenwir.de/haeufige-fragen/89-kraftfahrer/118-alter-fuehrerschein-klasse-3