Es wird von meinem Dienstherren angeboten, aber ich gehe freiwillig hin. Und, bei einer regelmäßigen Arbeitzzeit von 10 Stunden, muß ich eine Ruhezeit von mind. 6h einhalten. Die hab ich dann, hatte um 6.00 Uhr Feierabend.
Ich darf einmal in 5 Tagen bis zu 12 Stunden arbeiten. Natürlich bei angeordneter Mehrarbeit, wie besondere Anlässe, Katastrophen usw. ist die Arbeitszeit nicht begrenzt, Dann entscheidet mein Körper was geht.
In meinem ersten beruflichen Leben hab ich teilweisen im 4h-Rythmus gearbeitet (4h arbeiten, 4h frei usw.)