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Zum Thema Kündigung wegen Surfens am Arbeitsplatz - "Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeb... im Bereich Off Topic
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Kündigung wegen Surfens am Arbeitsplatz

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Kündigung wegen Surfens am Arbeitsplatz
« am: 02. Juni 2007, 08:25:40 »
"Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen."

BAG, Urteil vom 31. Mai 2007- 2 AZR 200/06
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=11852&pos=1&anz=40
« Letzte Änderung: 02. Juni 2007, 08:30:11 von Johnny R. »