§ 23 Abs. 1a StVO sagt ausdrücklich:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
Danach ist das Benutzen der Apple-Watch grundsätzlich keineswegs verboten. Das Tanzen oder der GV am Steuer ist allerdings auch nicht verboten. Wenn dabei oder beim minutenlangen Knutschen der Apple-Watch oder beim GV mit der Apple-Watch wegen der Ablenkung aber etwas passiert, ist man aber natürlich wegen Fahrlässigkeit trotzdem dran oder wegen § 1 Abs. 2 StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.