Also ich sehe das so: Hätte das Gericht, bzw. eines der anderen, bei denen aktuell ebenfalls Klagen laufen, anders entschieden und die Geschäftsidee der Eyeo GmbH für widerrechtlich erklärt, dann hätten diverse Werber in Zukunft noch schlechtere Chancen, ihre Anzeigen ausliefern zu lassen. Denn die Klage/n richten sich ja gegen den Umstand, dass man sich bei Eyeo gegen eine Gebühr und unter Auflage der Erfüllung bestimmter Vorrausetzungen ("nicht-nervige Werbung") auf die Whitelist setzen lassen kann. Fällt nun aber dieser Punkt weg, würde die Whitelist halt verschwinden und die Werbung der Werber, die zuvor auf der Whitelist waren, würde wie die ganze andere nervige Werbung auch, geblockt werden. Ich denke, damit würden sich die Werber selbst keinen Gefallen tun - aber wie in der Sache mit Spotify auch, denkt wieder keiner von den entsprechenden Leuten soweit