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Zum Thema Kann man wirklich alles Nachvervolgen!? - Ich hab mal eine frage die mich wirklich interesirrt:Wenn man sich was via FTP oder Torrent Runterläd kann man das nachverfolgen, bzw. kann das die Polizei wenn... im Bereich Netzwerk Forum
Autor Thema:

Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?

 (Antworten: 30, Gelesen 10363 mal)

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Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« am: 17. Februar 2009, 20:48:56 »
Ich hab mal eine frage die mich wirklich interesirrt:

Wenn man sich was via FTP oder Torrent Runterläd kann man das nachverfolgen, bzw. kann das die Polizei wenn ja gibt es da zu einen Bericht??

Würde es gerne wissen da ein Freund von mir das ned glauben will und er seit monaten über diese sachen datein runterläd (alles illegal)
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« Antwort #1 am: 17. Februar 2009, 20:57:01 »
Illegal ist nie gut. Bestimmt kann der gepackt werden. Was man alleine schon mit der IP Addresse raufindet.

--->http://www.wieistmeineip.de/

Musik kann man doch auch mit Legalen dingen Runterladen wie z.B. mit Clipinc.fx Basic.

--->http://www.go-windows.de/forum/computer-software/clipinc-web-radio-software

« Letzte Änderung: 17. Februar 2009, 20:59:07 von Robin99 »

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« Antwort #2 am: 17. Februar 2009, 20:59:40 »
Man kann alles nachverfolgen!
Immer wenn er mit seinem Rechner auf einen anderen zugreift und Dateien runterlädt, hinterlässt er seine IP-Adresse. Mit dieser bekommt man schnell heraus, zu welchem Telefonanschluss diese gehört.

Wenn er Post von Anwälten bekommt, wird er sich wünschen, auf Dich gehört zu haben. :D
Gerade (Bit)torrent war doch oft genug in den Medien!

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« Antwort #3 am: 17. Februar 2009, 21:04:31 »
soll er nur machen, wenn irgend wan der Brief nach hause kommt, werden sich schon die eltern darum kümmern.

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« Antwort #4 am: 17. Februar 2009, 21:08:01 »
Dann ist es meistens zu spät. Die Forderungen belaufen sich schnell auf einige tausend Euro!

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Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« Antwort #5 am: 17. Februar 2009, 21:12:13 »
Ich glaub das sind sogar 5.000€ :grübel

edit: Hier hab noch was gefunden

---> HIER Entlang Der Artickel ist zwar von Januar 2008, Trodzdem Hatt sich ned viel geändert. Die gesetzte wurden sogar noch verschärft. Aber Als erstes werden die gepackt, die schon wad weiß ich über 50000 Musiktiel geladen haben
« Letzte Änderung: 17. Februar 2009, 21:19:24 von Robin99 »

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« Antwort #6 am: 17. Februar 2009, 21:13:56 »
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« Antwort #7 am: 17. Februar 2009, 21:25:40 »
es geht ja auch um Spiele Iso's und Programme, die holt er sich immer am meisten

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« Antwort #8 am: 17. Februar 2009, 22:20:16 »
Da Du weißt, das er eine Strafbare Handlung begeht, machst Du Dich der Mittäterschaft schuldig. Ich kann Deine IP sehen und müsste eigentlich auch Strafanzeige gegen Dich stellen. :zwinkern

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« Antwort #9 am: 17. Februar 2009, 22:33:17 »
Da Du weißt, das er eine Strafbare Handlung begeht, machst Du Dich der Mittäterschaft schuldig. Ich kann Deine IP sehen und müsste eigentlich auch Strafanzeige gegen Dich stellen. :zwinkern



also bitte netzi :D

so einfach geht es nun auch wieder nicht

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Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« Antwort #10 am: 17. Februar 2009, 22:35:20 »
Ich denke schon, das es so einfach ist. :zwinkern

............:kaffee

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« Antwort #11 am: 17. Februar 2009, 22:38:23 »
eher nicht.

Bei Urheberrechtsverletzungen kann nur derjenige straf- und zivilrechtlich belangt werden, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat.


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« Antwort #12 am: 17. Februar 2009, 22:52:16 »
Auch muss der  Inhaber eines Internetanschlusses  nicht zwangsläufig derjenige sein, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für rechtswidrige Tätigkeiten bei Nutzung des Anschlusses ist jedoch nicht automatisch gegeben. Sprich: Ich habe ein offenes ungesichertes W-Lan. Jemand entdeckt dies und lädt Musik via Tasuchbörse oder co. Dafür kann ich ersteinmal nicht belangt werden

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« Antwort #13 am: 17. Februar 2009, 23:03:37 »
Das sehe ich etwas anders. Ein offenes WLAN ist fahrlässig, man trägt meiner Meinung nach eine Teilschuld.

Wieder eines der Themen, wo man stundenlang diskutieren kann und zu keinem Ergebnis kommt. :D

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« Antwort #14 am: 17. Februar 2009, 23:18:03 »
Nach dem Teledienstegesetz ist für die Durchleitung von Informationen  ein Diensteanbieter/Anschlußbetreiber nicht zwingend verantwortlich.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss somit nachgewiesen werden, wer konkret am Computer gesessen hat, als es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Dies kann z.B bei einem Familien-PC, der durch mehrere genutzt wird, durchaus problematisch sein. Im Rahmen des Strafverfahrens ist ferner darauf hinzuweisen, dass Familienmitglieder gemäß § 52 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist somit gezwungen den anderen ans Messer zu leifern :D

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