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Zum Thema Kann man wirklich alles Nachvervolgen!? - Ich denke aber, das man sich nicht so leicht rausreden kann. Was war eigentlich das Thema? :grübel ........ im Bereich Netzwerk Forum
Autor Thema:

Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?

 (Antworten: 30, Gelesen 10323 mal)

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Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« Antwort #15 am: 17. Februar 2009, 23:42:40 »
Ich denke aber, das man sich nicht so leicht rausreden kann. :zwinkern

Was war eigentlich das Thema? :grübel



.....:kaffee

(auto)bot

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« Antwort #16 am: 18. Februar 2009, 02:26:45 »

Zur Information:

Benutzerdaten dürfen durch den Internetanbieter in Deutschland nicht an Dritte, lediglich an die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) ausgegeben werden.

Also wer Post vom Anwalt bekommt und dieser sich auf die IP-Adresse beruft, kann dieses Schreiben getrost Mißachten. Wenn, dann kommt Post von der Staatsanwaltschaft.

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« Antwort #17 am: 18. Februar 2009, 02:32:43 »
Nach dem Teledienstegesetz ist für die Durchleitung von Informationen  ein Diensteanbieter/Anschlußbetreiber nicht zwingend verantwortlich.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss somit nachgewiesen werden, wer konkret am Computer gesessen hat, als es zu der Urheberrechtsverletzung kam. Dies kann z.B bei einem Familien-PC, der durch mehrere genutzt wird, durchaus problematisch sein. Im Rahmen des Strafverfahrens ist ferner darauf hinzuweisen, dass Familienmitglieder gemäß § 52 Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist somit gezwungen den anderen ans Messer zu leifern :D

Dem muß ich Widersprechen. Der PC daheim zählt als Endverbraucher und fällt bei weitem nicht unter das Teledienstegesetz. Es wird der als Beschuldigter geführt, der beim Anbieter für den Anschluß angemeldet wird.

Unter das Teledienstegesetz fällt z.B. der Anbieter eines Internet-Cafès oder der Anbieter eines öffentlichen/gesschlossenen WLAN-Netzes.

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« Antwort #18 am: 18. Februar 2009, 02:39:38 »

... und übrigens: seit Februar 2007 heißt das Ding Telemediengesetz (TMG) und nicht mehr Teledienstegesetz.

Telemediengesetz

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« Antwort #19 am: 18. Februar 2009, 07:21:24 »
Ist doch egal wie das Ding heißt.

Fakt ist, man hinterlässt Spuren und die können bis zum Router zurückverfolgt werden.

Zweiter Fakt ist, wenn es erst mal an der Tür klingelt ist der/die Rechner ist wochenlang weg.
Da hilft kein Geschrei und Gezeter.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 07:24:08 von UweHB »

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Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« Antwort #20 am: 18. Februar 2009, 08:32:55 »
Nachverfolgen kann man theoretisch alles und die Staatsanwaltschaft kann das auch theoretisch alles in Erfahrung bringen. Aber bei Kleinigkeiten tut sie das nicht, weil sie sonst zu nichts anderem mehr käme. Dies betrifft z. B. kleinere Urheberrechtsverstöße. Kritisch wird es bei schweren Straftaten, insbesondere bei Kinderpornografie etc. Da kennt man kein Pardon und ermittelt jedem heruntergeladenen Bild hinterher. Da steht man immer schon mit einem Fuß im Gefängnis.

Übrigens:
Eltern haften keineswegs für das, was die Abkömmlinge am Computer treiben, genau so wenig wie für andere Familienangehörige, die den PC benutzen. Der erste Verdacht (und der erste Ärger wie "monatelang Rechner weg" etc.) trifft aber natürlich immer zuerst den Anschlußinhaber.

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« Antwort #21 am: 18. Februar 2009, 08:53:57 »

Zur Information:

Benutzerdaten dürfen durch den Internetanbieter in Deutschland nicht an Dritte, lediglich an die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) ausgegeben werden.



Das stimmt so auch nicht . Da bei Arcor und die geben jedem sogennanten Anwalt deine Privatadresse . (selbst erlebt)

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« Antwort #22 am: 18. Februar 2009, 08:57:48 »
Ich hab mal eine Reportage im TV gesehen, wie die Leute an diese Sache rangehen!

Beispiel war eMule:

Um bei eMule eine gute Verbindung herzustellen, braucht es nicht nur Downloads, sonder ganz wichtig, auch Uploads. Also je mehr man anbietet, desto schneller kann man saugen. So in etwa. Diese "Sucher" haben dann einen aktuellen Film eingegeben und geschaut, von wem sie alles Uploads angeboten bekommen. Dann kann ja der User angeklickt werden und es wird gezeigt, was dieser alles auf dem Rechner hat. Und da haben die wie eine Grenz. Z.B. 5000 Dateien. Ab dieser Zahl werden die User etwas härter zurückverfolgt.

Ansonsten könnte man Leute einstellen, die Tag und Nacht nichts anderes machen.

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« Antwort #23 am: 18. Februar 2009, 09:02:08 »
Zitat
Dann kann ja der User angeklickt werden und es wird gezeigt, was dieser alles auf dem Rechner hat
Das kann ich fast nicht glauben. Da braucht man sicher eine eigene Spionagesoftware dafür. Aber immerhin: die gibt es.

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« Antwort #24 am: 18. Februar 2009, 09:04:41 »
Zitat
Dann kann ja der User angeklickt werden und es wird gezeigt, was dieser alles auf dem Rechner hat
Das kann ich fast nicht glauben. Da braucht man sicher eine eigene Spionagesoftware dafür. Aber immerhin: die gibt es.

Die müssen ja irgendwie anfangen. Also nehmen die doch zuerst die, die am meisten auf dem Rechner haben. Würde doch jeder so machen?! Denn schliesslich braucht man einen Anhaltspunkt.

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Re: Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
« Antwort #25 am: 18. Februar 2009, 10:41:09 »
Nochmal zum Anfang:

Bloßes Wissen, also Mitwissen macht noch keinen Mittäter.

Darüber hinaus - und als separaten Tatbestand, also nicht Mittäterschaft (wenn nicht _mit getan_ wurde):
Anzeigepflicht besteht i.d.R.  nur in den hier genannten Fällen:

Zitat
1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1.
    einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2.
    eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.
    eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.
    einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.
    eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.
    einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.
    eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.
    einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
meinpc - go-windows.dego-windows.de

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« Antwort #26 am: 18. Februar 2009, 21:21:16 »
Mein linker Nachbar schlägt seine Frau. Mein rechter Nachbar entsorgt Giftmüll im Swimming-Pool. Hast du dich jetzt strafbar gemacht, wo du das weißt?     :grübel
« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 21:32:29 von stoneagem »

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« Antwort #27 am: 18. Februar 2009, 21:30:23 »
Mein linker Nachbar schlägt seine Frau. Mein rechter Nachbar entsorgt Giftmüll im Swimming-Pool. Hast du dich jetzt strafbar gemacht, wo du weißt?     :grübel

OMG. In was für einer netten Gegend wohnst du denn?  :D

Was ich mich gefragt hab: Ist so eine Rückverfolgung auch auf auch ändernde IP's möglich? Mein Modem zum Beipiel weißt mir jedesmal eine andere IP zu.
Bei festen ist das ja klar. Aber bei wechselnden? :grübel

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« Antwort #28 am: 18. Februar 2009, 21:31:58 »
Dein Provider weiß aber, zu welchem Zeitpunkt Du die IP hattest.

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« Antwort #29 am: 18. Februar 2009, 21:33:48 »

OMG. In was für einer netten Gegend wohnst du denn?  :D


da bist du neidisch wa?   :]



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