Ein neuer Gesetzentwurf zur WLAN-Haftung stellt gewerbliche WLAN-Anbieter von Haftung frei und verschärft die Haftung für private WLAN-Netze. Letzteres kann so nicht bleiben. Wer privat anderen sein WLAN zur Verfügung stellt haftet, wenn er nicht Namen und Nutzer kennt und "zumutbare Maßnahmen" zur Verhinderung von Rechtsverletzungen ergriffen hat. "Wieso private Netzbetreiber gegenüber gewerblichen Providern so schlecht gestellt werden, versteht keiner", sagt Thomas Hoeren, der bekannte Professor für Informationsrecht, Telekommunikationsrecht und Multimediarecht der Universität Münster.
http://blog.beck.de/2015/03/15/eine-unversch-mtheit-der-regierungsentwurf-zur-wlan-haftungEin Aufschrei der Netzgemeinschaft ist gefragt!