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Zum Thema Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..? - Hallo alle zusammen,ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde ... im Bereich Internet-Betrug / Abzocke
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Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..?

 (Antworten: 8, Gelesen 9317 mal)

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Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..?
« am: 23. April 2013, 23:03:41 »
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.
Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde und diesen auch bezahlt.
Nachdem keine Ware geliefert wurde habe ich per Mail 2x den endgültigen Liefertermina angefragt bekam aber nie Antwort.Auf Grund dessen habe ich den Vertrag innerhalb der 14 talgigem Rücktrittsklausel wiederrufen per Einschreiben Rückschein.
 Geld wurde aber nicht zurückbezahlt.
Adresse der Fa.  in Deutschland ist bekannt einschl. Inhaber und Steuer Nummer.

Daher meine Frage wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Anzeige erstatten bei der Polizei? Und was pssiert dann? Inwieweit ist die Polizei für Zivilrecht zuständig? Was bringt einem die Anzeige? 

Mahnbescheid.: Was bringt der? Kommt die Firma dann in die Pflicht oder nimmt die es nur zu Kenntnis und es passiert nichts?

Wer erstellt den Mahnbescheid?
Was zuerst?

Wem kann ich Mitteilung machen so das andere eventuellen Käufer gewarnt sind? Klar in entsprechenden Foren was ich auch tun würde. Aber meine Frage ist eigentlich die: Wie kann so jemand einen Versand betreiben wo die Firma doch nur Abzocke versucht?
Eine KFZ Werkstatt die ständig schwerwiegende Fehler liefert, der wird das Gewerbe entzogen. Ein Versandgeschäft besteht weiter..?

Danke aller Antworten und Tipps
Tino

(auto)bot

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« Antwort #1 am: 24. April 2013, 00:34:39 »
Anzeige bei der Polizei. Den gesamten Schriftverkehr mit nehmen.
Dann zum Anwalt der wird alles weitere erledigen, sofern Rechtschutz vorhanden.

Negative Bewertung in Foren, und auf dessen I-Net Seite , falls möglich. 

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« Antwort #2 am: 24. April 2013, 00:57:01 »
Wie lange hast Du denn schon auf die Lieferung gewartet? „Sofort lieferbar“ bedeutet "wenige Tage". Einschreiben mit Rückschein ist nicht gut. Einschreiben ohne Rückschein ist besser. Hast Du den Rückschein schon zurück bekommen? Man sollte sich schon informieren, wo man im Internet bestellt und Geld hinüberweist. Nirgendwo treibt sich so viel Gesindel herum wie hier.

Warum kritzelst Du da noch lange in Foren herum? Du solltest schnellstens zum Rechtsanwalt gehen.

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« Antwort #3 am: 24. April 2013, 07:12:56 »
Um welchen Shop handelt es sich denn?

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« Antwort #4 am: 24. April 2013, 21:22:34 »
danke aller Antworten

Rückschein liegt vor
Bestellt wurde am 1. April, Nachfragen per E-Mail bezüglich  Liefertermin bleiben unbeantwortet.

Werde das Unternehmen hier in kürze in einer neuen Nachricht mit Name und Adresse bekanntgeben.
So neben bei bemerken, da geht die Nachricht wohl eher unter

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Re: Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..?
« Antwort #5 am: 23. März 2015, 19:07:28 »
ich würde erst den Anwalt anrufen, am besten sichert man sich einen Freund, der Anwalt ist..

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« Antwort #6 am: 13. Oktober 2015, 00:00:45 »
Zur Polizei würde ich auch auf jeden fall gehen !

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« Antwort #7 am: 23. Oktober 2020, 12:55:18 »
Alles an Beweisen sichern, Video, Bilder ( Screenshot) , alles aufbewahren und komplett zur Polizei und dem Anwalt geben

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« Antwort #8 am: 02. Dezember 2020, 18:52:26 »
Den  Gang zum Anwalt  kann man sich sparen.  Kostet nur und  bringt nichts.
Der Gang  zur  Polizei,  "Dein Freund und Helfer"  kostet  nichts.  Manchmal  ist  er  erfolgreich.

Der Staatsanwalt  kümmert  sich dann um den Vorfall.

Einschreiben  mit und ohne  Rückschein,  kostet  und   beweist nur ,  daß man  eine Nachricht  verschickt hat.  Welche Nachricht  wird nicht  bewiesen.   Da  muß man schon den  "Vogelhändler"  = Gerichtsvollzieher  für  ca.  10 €  bemühen.  Der stempelt den Text ab,  als  Beleg.

Billiger ist ein normaler  Brief  plus  FAX.  Mein Prof.  erläuterte,  daß es  noch immer  den Richter  überzeugt hat,  wenn  3 Briefe und  3 FAXe  verschickt  wurden.

pauline

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