Zu jedem echten Mahnbescheid wird ein
Widerspruchsformular mitgeschickt, wo Du auch dann
noch der Geldforderung offiziell widersprechen kannst.
Das muss dann auch unbedingt passieren, ansonsten
kann es zum Besuch eines Gerichtsvollziehers kommen.
Verbraucherzentralen sind ein Übel, weil sie ganz einfach nicht Bescheid wissen und meistens Krampf verbreiten. Nach jedem Mahnbescheid, gegen den man fahrlässigerweise keinen Widerspruch einlegt, kommt nämlich noch ein sog. "Vollstreckungsbescheid", gegen den man noch einmal binnen zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Es kommt also nicht sofort zum "Besuch eines Gerichtsvollziehers", wenn man gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt.