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Zum Thema Betreiberhaftung - Hallo zusammen,in einem meiner Foren hat ein User einen Zeitungsartikel als Zitat veröffentlicht.Im Monat 07.2009 schreibt mich ein Anwalt aus Krefeld an das de... im Bereich Internet-Betrug / Abzocke
Autor Thema:

Betreiberhaftung

 (Antworten: 8, Gelesen 6917 mal)

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Betreiberhaftung
« am: 27. März 2010, 16:54:35 »
Hallo zusammen,

in einem meiner Foren hat ein User einen Zeitungsartikel als Zitat veröffentlicht.

Im Monat 07.2009 schreibt mich ein Anwalt aus Krefeld an das der User sowieso den Artikel veröffentlicht hat und das darin ein Name steht den ich sofort entfernen soll

weil ich ja nu mal ein nettes Kerlchen bin hab ich den Namen abgeändert

Heute bekomme ich einen Brief von dem lieben Anwalt das er dafür 500,00 € haben will

Darf man heutzutage nicht mal mehr aus einem Zeitungsartikel zitieren ??

  • Team
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« Antwort #1 am: 27. März 2010, 17:26:07 »
Das nennt sich : diebstahl geistigen Eigentum,s . Ev.könnte Noone mehr dazu schreiben.

  • Administrator
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« Antwort #2 am: 27. März 2010, 17:46:02 »
Nochmal zur Nachfrage:

Der selbe Anwalt, der dir zuerst geschrieben hat du sollest den Namen entfernen, will jetzt plötzlich Geld wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Zeitungsartikel?

Also generell gilt: Du musst nicht im vorhinein prüfen, was Leute in dein Forum stellen, und bist für den Content den deine User verbreiten zunächst mal nicht haftbar.

Sobald du von der Illegalität eines Beitrags (egal ob durch Urheberrechtsverletzung oder Aufruf zu einer Straftat oder sonstwas) erfährst, musst du diesen binnen 24 Stunden löschen, dann bist du deinen Pflichten als Forenbetreiber nachgekommen und bist nicht haftbar zu machen.


Das Problematische in deinem Fall ist: Der Anwalt wird sich auf den Standpunkt stellen du wusstest ja von dem Verstoß, da du von ihm bereits auf den Zeitungsartikel aufmerksam gemacht wurdest. Das erfordert natürlich nicht zwingend den Hinweis seinerseits, dass du damit Urheberrechte anderer Verletzt, das muss dir klar sein, wenn du einen abgeschriebenen Text (egal ob aus einer Zeitung oder anderen Internetseite oder Buch oder sonstwas) siehst.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Rechtsstreit ehrlichgesagt nur dann überlegen, wenn das für dich und dein Forum positive Nebeneffekte hat - also Publicity. Allgemein ist die Internetcommunity relativ scharf auf so Forenhaftungsgeschichten -  spätestens seit dem Heise-Urteil 2005.

Wenn du einen Anwalt (am besten keinen Strafverteidiger, sondern einen der was mit Internet-/ Urheberrecht zu tun hat) an der Hand hast, wäre es sicherlich eine gute Idee, mal mit dem zu sprechen..
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  • News-Redakteur
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« Antwort #3 am: 27. März 2010, 19:41:48 »
Zitat
Das Problematische in deinem Fall ist: Der Anwalt wird sich auf den Standpunkt stellen du wusstest ja von dem Verstoß, da du von ihm bereits auf den Zeitungsartikel aufmerksam gemacht wurdest. Das erfordert natürlich nicht zwingend den Hinweis seinerseits, dass du damit Urheberrechte anderer Verletzt, das muss dir klar sein, wenn du einen abgeschriebenen Text (egal ob aus einer Zeitung oder anderen Internetseite oder Buch oder sonstwas) siehst.

Hy,
ne ne der hat mich nicht auf den Artikel aufmerksam gemacht

der Anwalt hat nur einen Brief geschrieben in dem stand
das mein User in einem Post einen Namen erwähnt und den solle ich entfernen was ich sofort nach Erhalt des Briefes getan habe

Dabei hab ich mir den Post genauer angeschaut und gesehen das es ein Zitat aus einem Zeitungsbericht war der mit quellen  angabe und Link versehen war


Edit:

In dem heutigen schreiben steht
das die Angelegenheit Erledigt is und Er seine Tätigkeit mit 500,00€ in Rechnung stellt
« Letzte Änderung: 27. März 2010, 19:45:29 von Chevy Driver »

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« Antwort #4 am: 27. März 2010, 20:00:12 »
Nach dem neuen § 97 a UrhG wird der Anwalt, wenn überhaupt, nicht mehr als 100,00 EUR von Dir verlangen dürfen (wenn die dortigen Voraussetzungen vorliegen, also Du "Privatmann" und kein Gewerbetreibender bist und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt)
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__97a.html

Das würde ich dem Knaben mal vorzitieren.

  • Administrator
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Re: Betreiberhaftung
« Antwort #5 am: 27. März 2010, 20:10:35 »
@Noone:
Ich glaube, es geht dem Herrn Anwalt nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern vermutlich eher um Verleumdung / üble Nachrede oder sowas, sprich es wurde jemand (negativ?!) in einem Artikel erwähnt, der seinen Namen dort nicht mehr lesen wollte.

Die Begründung, warum eine Forderung gegen Chevy Driver unberechtigt ist, ist aber dass - egal worum es da ging - nicht ER jemanden verleumdet / übel nachgeredet oder sonstwas hat, sondern einer seiner User; er ist aber seiner Pflicht als Forenbetreiber nachgekommen, und hat die entsprechenden Infos sofort gelöscht.

@Chevy:

Schreib dem Anwalt ein freundliches Schreiben, in dem steht:

1) Dass in deinem Forum für jeden erkennbar ist, dass es sich bei den Beiträgen um das Werk verschiedener User handelt, denen du hier nur die Plattform stellst

2) Dass daraus folgt, dass du Diensteanbieter im Sinne von TDG (Teledienstegesetz) §11 bist

3) Dass du wie in TDG §11 Satz 2 gefordert unverzüglich tätig geworden bist, um ggf. rechtswidrige Informationen zu entfernen

4) Dass daraus wiederum folgt, dass du in keinster Weise für den von einem User eingestellten Inhalt haftbar zu machen bist

Ich denke ein Anwalt kann dir nicht einfach eine Tätigkeit in Rechnung stellen, für die du ihn nie beauftragt hast. Also ich würde ihm an deiner Stelle noch schreiben, dass du seiner Rechnung widersprichst, weil er keinerlei begründete Ansprüche gegen dich hat, und er seine Tätigkeit doch bitte seinem Mandanten und nicht dir in Rechnung stellen möge.
Ich bin mir an der Stelle aber nicht zu 100 % sicher, ob das wirklich so geht, ich würde es wie gesagt einfach mal so schreiben, aber ich übernehme keine Garantie!

Hast du mal gegoogelt, ob der Anwalt schon mehrfach mit solchen Forderungen irgendwo aufgetreten ist?

  • News-Redakteur
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« Antwort #6 am: 27. März 2010, 20:38:12 »
Ich habe Hier mal einige Kommentare über diesen Anwalt gefunden

Ansonsten werde ich mal schauen ob es hier einen Anwalt gibt der sich damit auskennt


  • News-Redakteur
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« Antwort #7 am: 29. März 2010, 06:50:17 »
Hallo und Danke an Euch für die Tipps

Scheint so als sei es ein Hobby des Anwalts Leute Abzusahnen

Googel findet Ihn auch interessant siehe hier

  • News-Redakteur
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« Antwort #8 am: 29. April 2010, 08:15:25 »
Hallo,
hab mich in der Sache mal hier an einen Anwalt Gewand

Der meint ich soll den mal ruhig schreiben lassen und warten bis der Mahnbescheid kommt und dann Widerspruch einlegen

soweit kommt es nur wenn er es ernst meint

Weiß nicht ob es der richtige weg ist aber was kann mir Passieren

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