Daß der Händler es extra für Dich bestellt hat, ist kein Grund, daß Deine Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wären. Wenn allerdings nicht ausdrücklich angegeben war, daß Vista unterstützt wird, wird darin, daß Vista nicht untertützt wird, aber leider kein Fehler liegen, der Dich zum Umtausch, zur Rückgabe etc. berechtigt. Bei der Vielzahl von allen möglichen Betriebssystem und Einsatzzwecken kann und muß nicht jedes Gerät für alles geeignet sein. Die Inkompatibilität als solche ist also kein Fehler im Sinne des Gewährleistungsrechts.