Das glaube ich nicht. Da wäre mir etwas entgangen. Jedenfalls hat es nichts mit dem aktuellen Urteil des BGH zum Autovervollständigen zu tun.
Es ist nämlich schon blöd, wenn Google (oft!) einen Treffer anzeigt, der aber wegen einer zwischenzeitlich aktualisierten Seite überhaupt nichts mehr trifft. Dann würde man wenigstens doch noch gerne die (veraltete) Seite sehen, auf der Google den Treffer ermittelt hatte. Außerdem: Der Cache ist ja nicht weg, sondern immer noch da. Er wird nur nicht mehr angezeigt...