So fechte Adobe den Streit mit Apple an mit der neuen Werbeanzeige: "We loves Apple".
"Auf der “Choice”-Website erklärt Adobe im Detail, dass das Unternehmen an offene Märkte für alle Entwickler und Technologien, darunter auch den Video-Codec H.264 und HTML5."
So verkündete auch ein Adobe Pressesprecher: "Wir mögen es aber nicht, wenn jemand euch die Wahlfreiheit wegnimmt, zu entscheiden, was ihr wie schafft und wie ihr im Web mitmacht." Dies richtete sich höchstwahrscheinlich gegen die Politik der iPhone Plattformen. Als grobes Beispiel hat der Software-Hersteller z.B. Apple verboten jegliche Flash-Plugins zu erstellen für ihre kompatiblen Geräte. Allerdings behauptete Apple bei Nachfrage von Nutzern, dass die Entwicklung des Flash Players dies verhindern würde und so kein Plug-In für iPod, iPhone, ... entwickelt werden könne.
erstes Zitat: macnews.de
Möglicherweise liegt bei Änderungen ein außergewöhnliches Kündigungsrecht vor.
um etwas Licht ins Dunkel zu bringen...
Frage vom Ossi... NEIN durch die Zurückführung der Tochter T-Mobile zurück zur Mutter Telekom entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Es ändert sich nichts an den Vertragsgrundlagen
Weshalb die Zusammen- oder Zurückführung ?? Für den Kunden heißt es es gibt nur noch einen Ansprechpartner wenn er Festnetz wie auch Mobilfunk beim Großen T hat. Für das Unternehmen bedeutet es, dass man eine Vertriebsschiene einsparen kann, warum, soll man zu einem Laden einen Vertriebler für den Mobilfunk und einen für das Festnetz hinschicken.... Also Kosten die gespart werden,.. die a) den Aktionären in Ihrer Dividende und b) dem Kunden zugute kommt (stabile Preise evtl. Preissenkungen) und c) für das Unternehmen durch die Kostenersparnis mehr Umsatz
Gruß Matag
Hallo @ all,
Und mit diesem Schritt bündelt die Telekom GmbH ihr gesamtes Know-how und präsentiert sich in Zukunft als ein unternehmen, das die Bereiche Festnetz, Mobilfunk, Internet und TV kompetent abdeckt.